1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der SIMURO Baubedarf AG und ihrer Kunden Anwendung.

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren vorbehaltlose Umsetzung.

 

2. Abbildungen und Preise
Sämtliche Katalog- und Listenpreise und Mass- und Textangaben sind unverbindlich. Änderungen ohne vorherige Bekanntgabe bleiben vorbehalten. Preisangaben unverbindlich.

Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf den Fakturen separat ausgewiesen.

 

3. Lieferbedingungen und Beanstandungen
Die Lieferung der Ware erfolgt in der Regel kurzfristig an die vom Kunden spezifizierte Lieferadresse. Wird keine solche angegeben, gilt der Sitz des Kunden als Lieferort. Besonders vereinbarte Lieferbedingungen werden wenn immer möglich eingehalten, sie sind jedoch unverbindlich. Die SIMURO Baubedarf AG lehnt Ansprüche auf Schadenersatz, auf Auflösung des Vertrages oder auf Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung, insbesondere aber nicht ausschliesslich infolge Warenmangels in den Fabriken oder vorübergehender Lagerknappheit sowie im Falle verspäteter Ablieferung rechtzeitig versandter Güter, ab. Ausgenommen sind Fälle, in denen die SIMURO Baubedarf AG ein schweres Verschulden an der Lieferverspätung trifft. Die Haftung für Folgeschäden und oder indirekte Schäden wird in jedem Fall wegbedungen.

Bei Ware, die versendet bzw. geliefert werden soll (inkl. Franko-Sendungen) gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware zur Versendung bzw. Lieferung abgegeben oder verladen worden ist. Von ausgenommen sind Zufuhren durch Lastwagen der Planzer AG. In  diesem Fall gehen Nutzen und Gefahr erst mit Abladung der Ware am Lieferort auf den Kunden über.

Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der SIMURO Baubedarf AG. Die durch den Annahmeverzug des Kunden entstehenden Mehrkosten (z.B. Lagerung von Ware) gehen zu Lasten des Kunden.

Transportschäden, Beanstandungen, Manko usw. sind vom entsprechenden Transporteur schriftlich bestätigen zu lassen. Reklamationen müssen Innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen.

 

4. Versandkosten
1 Paket CHF 15.-
1 Palette CHF 57.-

 

5. Gewährleistung und Haftung
Die Haftung der SIMURO Baubedarf AG ist beschränkt auf die Mängel an der Ware, die nachweisbar auf einen von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Umstand zurückzuführen sind. Die SIMURO Baubedarf AG schliesst darüber hinaus jegliche vertragliche sowie ausservertragliche Haftung oder Garantie aus, unter Vorbehalt von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie unter Vorbehalt der Haftung aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produktehaftpflichtgesetz. Die SIMURO Baubedarf AG übernimmt unter Vorbehalt allfälliger zwingender gesetzlicher Bestimmungen keinerlei Haftung für Fabrikations- oder Materialfehler für von Drittherstellern bezogene Waren.

Bei unsorgfältigem Transport, unsachgemässer Verwendung oder Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, bei natürlicher Abnützung, bei übermässiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften oder Gebrauchsanweisungen, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund, falscher oder unsachgemässer Wartung, unsachgemässer Lagerung oder Änderungen bzw. Eingriffen an der Ware sowie in ähnlichen Fällen wird jegliche vertragliche und ausservertragliche Haftung der SIMURO Baubedarf AG ausgeschlossen.

Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, schliesst die SIMURO Baubedarf AG jegliche vertragliche sowie ausservertragliche Haftung für Folgeschäden und indirekte Schäden aus.

Bei Mängeln, für welche die SIMURO Baubedarf AG gemäss obenstehenden Bestimmungen haftet, behebt sie die Mängel oder ersetzt die beanstandete Ware kostenlos, wobei der Entscheid, ob eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung erfolgt, im freien Ermessen der SIMURO Baubedarf AG liegt. Weitergehende Haftungsansprüche werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen müssen spätestens innert einer 8 Tagen nach erfolgter Übernahme der Ware schriftlich bei derjenigen Verkaufsstelle geltend gemacht werden, bei der der Kunde die Ware bestellt hat. Versteckte Mängel müssen spätestens innert 8 Tagen nach Ihrer Entdeckung schriftlich bei der betreffenden Verkaufsstelle geltend gemacht werden. Die Mängel sind genau zu bezeichnen. Wird die Mängelrüge nicht innert den angeführten Fristen erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut werden. Bei Missachtung trägt der Kunde sämtliche Kosten, inklusive Folgeschäden.

Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.

Jegliche Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von einem 1 Jahr seit Übernahme der Ware. Dies gilt auch dann, wenn Mängel einer Sache, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist, die Mangelhaftigkeit des Werkes verursacht haben. Bei Waren, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche mit Ablauf von zwei 2 Jahren.

 

6. Zahlungsbedingungen
Es gelten die auf der Faktura angegebenen Zahlungskonditionen von 30 Tagen netto. Unberechtigte MWST-, Skonto- oder Versandabzüge werden nachbelastet.

 

7. Rücknahme von Waren
Bestellte und richtig gelieferte Ware kann nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen werden. Rücksendungen haben unter Angabe des Grundes zu erfolgen.

 

8. Lagerhaltung
Die Kataloge sind unverbindlich und verpflichten die SIMURO Baubedarf AG nicht zur Lagerhaltung oder Lieferung der darin aufgeführten Artikel.

 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Verträge, für welche die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterstehen schweizerischem Recht.

Gerichtsstand ist Zug. Die SIMURO Baubedarf AG ist auch berechtigt, Kunden an deren Wohnsitz/Sitz oder an jedem anderen zuständigen Gericht einzuklagen.

 

*Stand Oktober 2019